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Pflegeentgelt

Gemäß Vereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen von Berlin und dem Land Berlin werden die Pflegevergütung und die Entgelte für die Leistungen ab 01.07.2008 berechnet. Einzelheiten bezüglich der Pflegevergütung und der Entgelte gibt Ihnen gerne die Heimleitung des PzS.

Der Pflegekassenanteil zur jeweiligen Pflegestufe ist der Tabelle Anteil der Pflegekasse zum Pflegeentgelt zu entnehmen.

Wer sich ausführlich über die Pflegeversicherung informieren will, kann das auf den Web-Seiten des Bundesministerium für Gesundheit tun:

In diesem Pflegeentgelt sind Wahlleistungen nicht enthalten, wie:

  • die Bereitstellung eines Telefons und der Gesprächseinheiten. Abgerechnet werden einmalig 16,00 € für die Bereitstellung, zusätzlich 0,15 € für eine Einheit.
  • die Bereitstellung eines Internetzuganges ueber W-LAN - wird pauschal mit 10 € im Monat berechnet.
  • Leistungen der Maniküre, Pediküre und des Friseurs werden vom Bewohner direkt mit den Leistungsanbietern abgerechnet.

Vollstationäre Pflege

Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Pflegekassenanteil in € / Monat
Pflegestufe Anteil der Pflegekasse zum Pflegeentgelt
1 1023,-
2 1279,-
3 1470,-
Härtefall bis 1750,-

Mitglied im Verband der
Privatkrankenanstalten
Berlin-Brandenburg e.V.
VPK

PzS